Patientenverfügung

Die Vorsorgemaßnahme für den Krankheitsfall
Unsere Gesundheit und unsere Autonomie, die uns eigene, freie Entscheidungen ermöglicht, sind kostbare, aber flüchtige Werte.

Damit Sie sicher sein können, dass im Krankheitsfall Ihren Wünschen bezüglich der ärztlichen Behandlung entsprochen wird, empfiehlt sich das Verfassen einer Patientenverfügung in guten Tagen. Hierbei handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung, die eigene Wünsche an die medizinische Behandlung, Nichtbehandlung oder auch Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtslosen Erkrankung festlegt. Sie helfen damit zuerst einmal sich selbst, aber auch den Menschen Ihres Vertrauens, die vielleicht irgendwann einmal Ihre Interessen wahrnehmen sollen.

Durch eine Betreuungsverfügung können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die im Ernstfall die Betreuung übernimmt. Sie muss vom Vormundschaftsgericht bestellt werden. Als Alternative bietet sich die Vorsorgevollmacht an: Hierbei können Sie ebenfalls eine Vertrauensperson bestimmen, die bevollmächtigt ist, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts ist hierfür nicht erforderlich.

Wir empfehlen, die Verfügungen regelmäßig zu aktualisieren. Setzen Sie Ihre engsten Vertrauten über den Aufbewahrungsort der Unterlagen in Kenntnis.

Weitere Informationen sowie Unterlagen zum Download finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmjv.de

Gerne können Sie
uns jederzeit in einem unverbindlichen
persönlichen Gespräch
kennen lernen, bevor
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schenken.