Erbrecht

Das Thema „Erben und Vererben“ ist sehr komplex und es gibt vieles, das berücksichtigt werden muss. Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick vermitteln:

Die gesetzliche Erbfolge
Wenn die/der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament verfasst hat, tritt im Todesfall die gesetzlich festgelegte Erbfolge in Kraft. Falls Sie beabsichtigen, Ihr Vermögen später nach Ihren besonderen Vorstellungen zu verteilen – wenn Sie z. B. Ihrer Lebensgefährtin / Ihrem Lebensgefährten oder einer Organisation etwas vererben möchten –, dann empfiehlt sich das Verfassen eines Testaments. Damit können Sie alle Regelungen, die mit Ihrem Erbe zusammenhängen, genau fixieren. Mit Ihrer Verfügung sorgen Sie für klare Verhältnisse und können so auch eventuelle Streitigkeiten unter den Angehörigen vermeiden.

Ihre Bestattungswünsche gehören nicht in das Testament, denn es wird meist erst nach der Beisetzung eröffnet.

Grundsätzlich ist eine besondere Rangfolge bei der Erbverteilung zu beachten:

  • Erben erster Ordnung:
    Kinder, Enkel und Urenkel
    Nicht-eheliche Kinder und Adoptivkinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt.
  • Erben zweiter Ordnung:
    Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  • Erben dritter Ordnung:
    Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
  • Für den Ehepartner gelten Sonderregelungen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Sie zu juristischen Fragen nicht beraten dürfen. Wir halten jedoch gerne Kontakte von Rechtsanwälten und Notaren für Sie bereit, die Ihnen in allen Rechtsfragen weiterhelfen können.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zum Thema Erbrecht:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.pdf?__blob=publicationFile&v=11

 

Gerne können Sie
uns jederzeit in einem unverbindlichen
persönlichen Gespräch
kennen lernen, bevor
Sie uns ihr Vertrauen
schenken.